Seit der Veröffentlichung von Bitcoin haben viele Personen für sich beansprucht Satoshi Nakamoto zu sein. Wirklich überzeugend sind all diese Geschichten nicht. Jetzt macht sich ein neuer Kandidat auf uns zu überzeugen und geht dabei besonders phantasievoll vor. Besonders glaubwürdig ist das nicht. Aber sehr amüsant.
Im ersten Teil der dreiteiligen Enthüllung geht es um die Vergangenheit unseres mysteriösen Bitcoin Erfinders. Es werden einige sehr kreative Ideen präsentiert. So hat der Name Bitcoin seinen Ursprung in der Bank of Credit and Commerce International (BCCI), einer 1972 von Pakistanern gegründeten Bank, die in alle möglichen krummen Geschäfte verwickelt war, unter anderem Geldwäsche, Waffenhandel, Verkauf von Nuklearmaterial, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung. 1991 kollabierte die Bank und es wurde festgestellt, dass über 13 Mrd. US-Dollar spurlos verschwunden waren.
Das Scheitern dieser Bank inspirierte unseren angeblichen Satoshi zum Namen Bitcoin. Der hat nämlich nichts mit Bit oder Coins zu tun, nein, er setz sich zusammen aus Bank of CredIT and COmmerce INternational. Wer hätte das gedacht. So viel Insiderwissen kann wirklich nur von Satoshi Nakamoto kommen.
Auch die Wahl des Names Satoshi Nakamotos wird sehr plausibel erklärt. Eigentlich ist sein Spitzname Shaikho, genau wie der von Jahangir, einem indischen Feldherren. Mit Hilfe der aus der Astrologie bewährten Methode der Chaldäischen Numerologie wird daraus ganz einfach Satoshi abgeleitet.
Sollten noch Zweifel bestehen, schon heute Abend um 22 Uhr werden auf der Website https://satoshinrh.com/ weitere Insider Details preisgegeben. Morgen Abend dann das große Finale, in dem endgültig das Geheimnis gelüftet wird, wer Satoshi Nakamoto wirklich ist. Wir sind sehr gespannt!
Die Österreichische Post hat im Juni 2019 mit den Crypto Stamps die ersten Blockchain-basierten Briefmarken herausgegeben. Es handelt sich hierbei um eine Sondermarke im Wert von 6,90€, die für den Versand von Paketen verwendet werden kann. Die Auflage betrug 150.000 Stück und war innerhalb von 10 Tagen ausverkauft.
Die Marke hat das Format einer Scheckkarte und wird mit einem Einhorn geschmückt, dem Maskottchen von Ethereum. Die Marke besteht aus zwei Teilen: der eigentlichen Marke die bei Verwendung auf ein Paket geklebt werden muss und einem Seed für ein Wallet, über das auf den zugehörigen Token zugegriffen werden kann.
Der Besitzer des Token kann einmalig einer Versandadresse für die physische Briefmarke spezifizieren.
Kauf einer Crypto Stamp on-chain.
149.500 dieser Marken wurden über die Filialen der Österreichischen Post verkauft. Lediglich 500 wurden online und on-chain angeboten, so dass nach der Bezahlung mit Ether der entsprechende Non-Fungible Token in den Besitz des Käufers übergeht. Der Besitz dieses Tokens ermöglicht es einmalig eine Adresse einzugeben, an die die Marke versendet wird. Laut Website kann dies zwei bis drei Wochen dauern, besonders praktisch ist die Marke also nicht, für Sammler aber offenbar dennoch attraktiv: Bei den letzten hundert Marken wurde der Preis nach jedem Verkauf um 8% erhöht. Zur Zeit sind noch 39 Marken verfügbar, die letzte Marke wurde für 641,82 € verkauft, fast 100x mehr als der tatsächliche Wert der Paketmarke. Die letzte verfügbare Marke wird 13.012,99 € kosten. Ursprünglich sollte der Preis um 10% ansteigen, was den Preis der letzten Marke auf 78.583 € erhöht hätte. Das erschien wohl etwas hoch, kurz vor dem Start wurde die Teuerungsrate auf 8% reduziert.
Die Marken existiert in fünf verschiedenen Farben, die unterschiedlich häufig in der Edition enthalten sind. Am Häufigsten ist die Farbe Schwarz vertreten, insgesamt existieren 78.500 schwarze Marken, die rote Marke ist mit 1.500 Exemplaren die Seltenste. Beim Kauf ist nicht ersichtlich, welche Farbe eine Marke hat. Das soll den Anreiz für Sammler erhöhen. Das Kalkül scheint aufzugehen, die auf dem Marktplatz OpenSea werden die Marken zum Teil mit erheblichen Preisaufschlägen angeboten. Für den Versand von Paketen wurden bisher nur knapp 700 Marken verwendet.
Die Crypto stamps existieren in fünf verschiedenen Farben.
Farbe
Anzahl
Schwarz
78.500
Grün
40.000
Blau
20.000
Gelb
10.000
Rot
1.500
Technische Umsetzung der Crypto Stamps
Wallet Seed im oberen Bereich.
Die Marken werden durch ERC-721 Non-fungible Token auf der Ethereum Blockchain repräsentiert. Auf der Marke ist die Seed Phrase für ein Wallet, sowie die Adresse des Token Contracts gedruckt. Diese müssen ähnlich wie bei einem Rubbellos freigerubbelt werden.
Um einen Token auf ein anderes Wallet transferieren zu können, wird Ether für die Ausführung der Transaktion benötigt. Deswegen sind in jedem Wallet 0.00166 ETH enthalten, was für den Transfer an einen neuen Besitzer ausreichend sein sollte. In der Stelle sei darauf hingewiesen, dass ein solcher Transfer eigentlich nur für on-chain erworbene Marken Sinn macht, da bei in den Filialen verkauften Crypto Stamps der „Analoge Zwilling“ bereits im Umlauf ist.
Fazit
Die Crypto Stamps zeigen eindrucksvoll einen spannenden Anwendungsfall für Tokenisierung. Erstaunlich ist wie schnell die Auflage verkauft wurde, denkt man an Briefmarken nicht unbedingt zuerst an Technik-affine Sammler. Auch wenn die Tokenisierung der physisch verkauften Marken in den Postfilialen eigentlich keinen Sinn macht, wird Blockchain-Technologie so einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Eine Errungenschaft, die bisher nur die allerwenigsten Blockchain-Projekte für sich beanspruchen können.
Die Ankündigungen von Facebook eine Kryptowährung auf den Weg zu bringen, hat für einige Aufregung gesorgt. Die einen sehen darin einen bedeutenden Schritt zu einer breiten Akzeptanz von Kryptowährungen, andere warnen vor noch größeren Einfluss Facebooks und der für die Entwicklung und dem Betrieb verantwortlichen Libra Association. Doch was genau steckt dahinter, wie funktioniert Libra Coin und ist die Aufregung gerechtfertigt?
Im Whitepaper wirbt Facebook mit edlen Motiven: „banking the unbanked“, also Menschen ohne Bankkonto Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftlichen Fortschritt gerade in unterentwickelten Ländern.
Heutzutage sind Smartphones und Internet auch in diesen Regionen weit verbreitet, entsprechend viele Menschen nutzen Facebook. Die perfekte Infrastruktur für einen Facebook Coin, wie das Projekt ursprünglich genannt wurde. Naheliegend wäre eine Integration in den Facebook Messenger, um direkt Zahlungen an Facebook-Freunde tätigen zu können. Jedoch sollen Daten aus Finanztransaktionen und dem sozialen Netzwerk nicht zusammengeführt werden, was aus Perspektive des Datenschutzes problematisch wäre. Überwachen soll diese Trennung Calibra, ein für diesen Zweck gegründetes Tochterunternehmen. Derzeit gibt es nur ein eigenständiges Wallet, ohne Integration in andere Applikationen.
Was ist ein Libra Coin?
Die Verkaufserlöse des Libra Coin sollen in nicht näher genannte Leitwährungen und Staatsanleihen investiert werden. Das soll ihm international eine hohe Stabilität verleihen. Das ist untypisch, üblicherweise weisen Kryptowährungen keine entsprechende Deckung auf. Durch den Mix an Währungen und den beigemischten Anleihen ist Libra auch kein Stablecoin, sondern hat eher den Charakter eines risikoarmen Investment Fonds. Damit würde sich Libra zur Wertspeicherung eignen, einer wichtigen Eigenschaft von Währungen.
Wer kontrolliert Libra Coin
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Gründungsmitglieder
Zahlungsanbieter: Mastercard, PayPal, PayU (Naspers’ fintech arm), Stripe, Visa
Facebook hat die Entwicklung des Libra Coins angestoßen. Weiterentwickelt und betrieben wird er von der Libra Association, einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in der Schweiz. Wie genau die Association die Entwicklung steuert und welche Kontrollmechanismen umgesetzt werden ist noch nicht bekannt. Derzeit arbeiten die Gründungsmitglieder an der Ausarbeitung der entsprechenden Regelungen. Diese kommen aus verschiedenen Branchen und Ländern und sollen Neutralität bei Entscheidungen sicherstellen.
Technische Umsetzung
Die technischen Details sind vage. Im Whitepaper heißt es sinngemäß, dass eine Public Blockchain angestrebt wird, da nur so garantiert werden könne, dass Libra im besten Interesse des Users agiere. Da die technischen Voraussetzungen für hohe Geschwindigkeit und Skalierung noch nicht gegeben seien, werde man zunächst mit einer Permissioned Blockchain starten und nach ca. 5 Jahren auf Permissionless Public Blockchain umstellen.
Mit Move wird eine eigenen Programmiersprache entwickelt, die die sichere Entwicklung von Smart Contracts ermöglichen soll. Ebenso soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Identity Lösung integriert werden.
Die Validierungsknoten werden initial von den Gründungsmitgliedern betrieben. Für den Betrieb eines Knotens müssen 10 Millionen US-Dollar als Sicherheit hinterlegt werden.
Chancen und Risiken
Libra ist der Versuch ein globales Zahlungsmittel zu etablieren. Das größte Hindernis für eine globale Akzeptanz von Bitcoin & Co im alltäglichen Zahlungsverkehr sind die hohen Wertschwankungen. Für Händler ist das ein großes Risiko, das nur wenige bereit sind einzugehen. Gleichzeitig werden Kryptowährungen nur selten zum Bezahlen verwendet, sondern in Hoffnung auf zukünftige Wertsteigerungen gehalten. Dieses Problem könnte Libra lösen und so tatsächlich eine globale Ersatzwährung werden. Das Versprechen Menschen ohne Konto Zugang zu einem Zahlungssystem zu ermöglichen könnte eingehalten werden.
Dieses Geld wird unter anderem in Staatsanleihen investiert. Über Staatsanleihen leihen sich Nationen Geld. Die Nachfrage nach solchen Anleihen hat Einfluss auf die Höhe des Zinssatzes. Durch große Transaktionen könnte die Libra Association die Höhe der Zinsen beeinflussen. Diese Macht würde bei steigender Verbreitung ständig zunehmen.
Darüber hinaus sind Währungen sind für Staaten ein wichtiges Instrument das Wirtschaftswachstum zu steuern. Stark vereinfacht funktioniert das so: Über die Zinsen kann die Geldmenge gesteuert werden. Sind die Zinsen niedrig, werden mehr Kredite aufgenommen und mehr Geld ausgegeben. Dadurch können Unternehmen mehr produzieren und Arbeitsplätze werden geschaffen. Leider wird bei steigender Geldmenge auch die Kaufkraft weniger. Dadurch steigt z.B. nach einiger Zeit der Preis einer Tasse Kaffee von 1 Euro auf 1,10 Euro. Das wiederum bietet einen Anreiz sein Geld nicht für immer unter der Matratze zu horten, sondern fleißig auszugeben. Diese schleichende Entwertung der Kaufkraft war übrigens eine treibende Kraft von Satoshi Nakamoto Bitcoin zu entwickeln.
Je mehr Menschen ihr Vermögen in Libra umschichten, desto schwächer wird die Möglichkeit das Wirtschaftswachstum auf diese Art zu steuern. Es ist anzunehmen, dass dies von den meisten Staaten nicht einfach so hingenommen wird. Stärkere Regulierung wäre die Folge, von der auch andere Kryptowährungen betroffen sein könnten.
Fazit
Libra Coin könnte die erste Kryptowährung werden, die im großen Maßstab auch für alltägliche Zahlungen verwendet werden kann. Das könnte auch anderen Kryptowährungen zu mehr Akzeptanz verhelfen, ist doch die Anzahl aktiver Nutzer nach wie vor gering und die Skepsis weit verbreitet.
Auf der anderen Seite entsteht mit der Libra Association eine mächtige Institution. Wie sehr möchte man ihr vertrauen, selbst wenn man kein Freund der praktizierten Geldpolitik ist? Die Gründungsmitglieder kommen überwiegend aus den USA und viele haben bereits in unterschiedlichsten Bereichen für negative Schlagzeilen gesorgt. Ebenso sind regulatorische Gegenmaßnahmen wahrscheinlich, die negative Folgen für alle Kryptowährungen haben könnten.
Es bleibt abzuwarten ob es am Ende tatsächlich soweit kommt. Derzeit gibt es nicht viel mehr als ein Wallet, in dem Fake Coins zu Testzwecken hinterlegt werden können und das Versprechen, revolutionäre technologische Durchbrüche zu erzielen, ohne diese Vormachtstellung ausnutzen zu wollen. Auch heißt es im Whitepaper, dass „zentrale Bestandteile der Architektur noch erfunden werden müssen“. Erinnert etwas an die Blütephase der Whitepaper-ICOs, nur mit schlagkräftigen Akteuren die ihr Vorhaben selbst finanzieren. Es wird spannend zu beobachten wohin die Reise am Ende tatsächlich geht.
2017 war das Jahr der Initial Coin Offerings (ICO). Hunderte ICO-Projekte spielten Millionen von Euro ein. Viele der Projekte konnten bis heute kein Produkt vorzeigen, wurden rückabgewickelt oder der Verbleib der Investments blieb oft unklar. Security Token Offerings (STO) dagegen stellen eine neue Dimension innovativer Finanzinstrumente dar.
STOs sind eine eine rechtssichere Finanzierungsform für Unternehmen, die voll reguliert sind und daher sowohl für Privatanleger, als auch institutionelle Investoren über Branchen hinweg geeignet sind.
Mit einem Security Token können beliebige Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldscheine, Wandelanleihen oder Genussrechte von Unternehmen ausgegeben werden. Ein Security Token ist in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Token im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum mit einem einzigen Prospekt ausgegeben werden. Das bedeutet ein Unternehmen kann mit nur einem Token und einem Prospekt in ganz Europa unbegrenzt Investitionen einwerben.
Für alle Unternehmer:
Du hast Dich um einen Bankkredit für Dein Unternehmen bemüht, aber keinen Bankkredit für die Expansion Deines Geschäfts bekommen?
Du hast an einen Venture Capitalist gedacht, hast vielleicht sogar schon Angebote bekommen, willst aber keinen VC haben, der Dir Equity abverlangt, Bedingungen diktiert und Entscheidungsfreiheit nimmt?
Du brauchst dringend Kapital, um Dein Business auf das nächste Level zu bringen?
Was ist also ein STO? Ein STO ist ein IPO (Ausgabe von Wertpapieren) auf Tokenbasis. Innovativ ist diese Finanzierungsform deswegen, weil sie die revolutionäre Blockchain-Technologie nutzt. Mit der Blockchain wird die Ausgabe von Anteilen mittels programmierter, automatisch ausgeführten Verträgen sogenannten Smart Contracts durchgeführt.
STOs sind eine rechtlich sehr neue Angelegenheit. Tatsächlich wurden in Deutschland erst einige wenige STOs von der zuständigen Aufsichtsbehörde – der BaFin – genehmigt. Es gibt also nur eine Handvoll Experten, die wissen, wie man vorgehen muss, um eine solche Genehmigung zu erhalten.
Zudem gibt es eine Fülle von Kriterien und Detailaspekten zu beachten, um eine solche Lizenz zu erhalten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
Unternehmen existiert bereits mindestens zwei Jahre
Es gibt ein Working Produkt oder mindestens ein Minimum Viable Produkt (MVP)
Es handelt sich nicht um eine Einzelgesellschaft, sondern eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
Diese Kriterien treffen auf Dein Unternehmen nicht zu? Dann ist eventuell ein ICO das geeignete Mittel zur Finanzierung Deines Projekts!
Im Vorfeld gibt es für den Einzelfall eine Fülle von Fragen zu klären. So können wir einen maßgeschneiderten STO für Dein Unternehmen organisieren. Dies betrifft unter anderem etwa folgende Fragestellungen:
Wieviel Kapital soll eingesammelt werden?
Wer sollen als Investor angesprochen werden (Kleinanleger oder Risikokapitalgeber)?
Welche Funktion soll der Token erfüllen?
In welcher Höhe soll das Investment verzinst werden und welche Laufzeit wird angestrebt?
Wir bringen Dir einen BaFin-genehmigten STO – innerhalb von nur 21 Tagen
Zudem bieten wir Dir alles Drum und Dran – rechtlicher Beratung, Umsetzung, Vermarktung und Bewerbung. Du kannst Dich also weiterhin um Dein Kerngeschäft kümmern, während wir alles für Dich organisieren.
Arbeite in der angenehmen Gewissheit, dass bald eine Finanzierungsrunde in ganz Europa möglich ist, und Du Dein Business skalieren kannst.
Am Ende des Prozesses hast Du und alle folgenden Schritte vollzogen: Du hast
deinen erfolgreichen STO gelauncht
das erforderliche Kapital zur Expansion Deines Business
viele neue Menschen als Investoren für Deine Idee begeistern können
keine weiteren Belastungen Durch unnötige Bankkredite
vollkommene unternehmerische Freiheit und bist weiterhin uneingeschränkt in Deiner Entscheidungsfindung
besitzt weiterhin denselben Prozentsatz und Equity wie vor dem STO
EIne Steuererklärung in Deutschland zu erstellen ist schwierig. Kommen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin & Co hinzu, kann es richtig kompliziert werden. Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt? Wie werden Gewinne richtig berechnet? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, um Kryptowährungen richtig zu versteuern.
Erfolg ist selten garantiert, Steuern schon. Im Jahr 2017 hatten die meisten Investoren ein erfolgreiches Jahr mit hohen Gewinnen. Wird die Steuererklärung in 2018 fällig, stehen viele noch vor Herausforderungen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen korrekt anzugeben.
Ob man Nebeneinkommen aus der Vermietung seiner Wohnung auf Airbnb oder dem Handel mit Bitcoin & Co. erwirtschaftet, Nebeneinkommen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
De facto geben ca. ein Drittel aller Millenials Nebeneinkommen nicht beim Finanzamt an und das kann sehr teuer werden. Insbesondere bei Kryptowährungen haben Staat und Finanzamt ein Auge auf Handelsplätze wie Bitcoin.de geworfen. Handelsplätze und Banken sind auf Anfrage des Finanzamtes verpflichtet alle Nutzer und deren Daten weiterzugeben. Das bedeutet, wenn man seinen Verdienst aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht angibt, sich aber Bewegungen auf den Handelsplätzen und Bankkonten nachweisen lassen, steht eine Steuerprüfung ins Haus. Und das kann unangenehme Folgen haben.
Welche Transaktionen sind steuerpflichtig?
Das deutsche Finanzamt klassifiziert Kryptowährungen als immaterielle Wirtschaftsgüter. Somit greift das Einkommensteuergesetz. Die BaFin erklärt, dass Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Steuerlich behandelt das Finanzamt Gewinne aus dem Handel als gewerbliche oder sonstige Einkünfte.
Gewerbliche Einkünfte fallen bei Unternehmen an, die Krypto akzeptieren oder schlicht im Betriebsvermögen halten. Bei Privatpersonen handelt es hingegen sich steuerlich um sonstige Einkünfte.
Gewinne steuerfrei nach Ablauf der Haltefrist
Ähnlich wie bei Geschäften mit Fiatwährungen gilt eine einjährige Haltepflicht, damit ein potentieller Gewinn steuerfrei ist. Nehmen wir an, ich kaufe mir heute 10.000 USD, für eine USA-Reise im nächsten Jahr. Nehmen wir weiter an dafür zahle ich 10.000 €. Nun trete ich die geplante Reise nicht an und möchte die US Dollar gegen Euro zurücktauschen. Der Kurs des Dollars ist in der Zwischenzeit gestiegen und ich würde beim Verkauf 11.000 € bekommen.
Halte ich die 10.000 USD weniger als ein Jahr, so greift die Einkommenssteuer. Das bedeutet der Gewinn von 1.000€ muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Höhe hängt vom persönlichen Einkommen ab, das Maximum liegt in Deutschland bei 45%.
Ebenso verhält es sich mit den Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen, man muss ihn versteuern. Wenn ich am 01. Dezember 2016 einen Bitcoin für 600 Euro gekauft und am 02. Dezember 2017 diesen Coin für 9000 Euro wieder an einer Börse verkauft habe, habe ich 8.400 Euro Gewinn gemacht.
Hätte ich nun zwei Tage früher verkauft, wären die gesamten 8.400 Euro steuerpflichtig gewesen und ich hätte entsprechend meinem Einkommenssteuersatz (bis zu 45%) 3.780 Euro abführen müssen.
Durch das Halten der Position über den Zeitraum eines Jahres hinweg, ist die Spekulationsfrist verstrichen und ich kann die gesamten 8.400 Euro steuerfrei einbehalten.
Auch unterjährig Steuerfreiheit möglich
Der deutsche Staat hat nun im Februar 2018 eine wichtige Entscheidung zur Anwendung der Spekulationsfrist getroffen. Die unterjährige Veräußerung von Kryptowährungen, ist nur dann steuerpflichtig, wenn ein Gewinn realisiert wird. Nehmen wir an, ich kaufe heute einen Bitcoin und bezahle drei Monate später einen Kaffee in Bitcoin. Theoretisch müsste ich, wenn der Preis von Bitcoin innerhalb der drei Monate gestiegen ist, den Gewinn versteuern. Hier hat das Bundefinanzministerium eine Erklärung abgegeben, dass dies in diesem Fall nicht zutrifft. Erwirbt man mit Kryptowährungen ein Konsumgut als Endkunde, sind die Gewinne aus dem Anstieg der Kurse steuerfrei.
Im Gegensatz zu den USA, hier werden Kryptowährungen steuerlich nicht als Währungen, sondern als Kapitalanlage betrachtet werden jede Veräußerung – unabhängig vom Zweck – ist steuerpflichtig.
Handel mit Kryptowährungen ist ebenfalls Veräußerung
Kaufe ich mit Bitcoin einige Monate nach seinem Kauf eine andere Kryptowährung, so gilt die Spekulationsfrist. Das bedeutet ich muss eventuelle Gewinne aus einen Preisanstieg von Bitcoin versteuern. Zudem gilt für die andere Kryptowährung, die ich von meinem Bitcoin gekauft habe wiederum eine einjährige Spekulationsfrist. Wer häufig handelt, sollte hier nicht den Überblick verlieren.
Eine Umsatzsteuerpflicht gibt es bei Kryptogeschäften grundsätzlich nicht. Der Umtausch von Bitcoins in andere Währungen ist Umsatzsteuerbefreit. „Bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ und umgekehrt handelt es sich um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (sog. EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) fällt“, so die Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Finanzen, Dr. Michael Meister.
Freibeträge und Verrechnung von Verlusten
Um den Sachverhalt noch etwas komplizierter zu gestalten, gibt es einen Freigrenze von 600€, Gewinne bis 600€ müssen nicht versteuert werden. Wird diese Grenze überschritten, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.
Allerdings hat man die Möglichkeit Verluste zu verrechnen. Macht man mit Bitcoin 800€ Gewinn und mit Litecoin 200€ Verlust, beträgt der Gewinn 600€ und ist Dank dieser Freigrenze auch unterjährig steuerfrei. Werden in einem Jahr nur Verluste gemacht, können diese als Verlustvortrag auf das folgende Jahr übernommen werden. Mögliche Gewinne können im Folgejahr um diesen Verlust gemindert werden.
Berechnung der Gewinne nach den FIFO Verfahren
Grundsätzlich gilt buchhalterisch das FIFO-Verfahren. FIFO steht für First-In-First-Out. Das Finanzamt nimmt an, dass zuerst gekaufte Kryptowährungen auch zuerst verkauft werden, die hieraus resultierenden Gewinne sind zu versteuern.
Sehen wir uns das FIFO-Prinzip an einem konkreten Beispiel an:
01.01.2017: Kauf 1 Btc zu 830,00 Euro
01.03.2017: Kauf 1 Btc zu 978,00 Euro
02.01.2018: Verkauf 1 Btc zu 11.235,00 Euro
02.02.2018: Verkauf 0,5 Btc zu 6.682,00 Euro
Der Verkauf am 02.01.2018 von 1 Btc ist steuerfrei, da die Position länger als ein Jahr gehalten wurde, ein Verkauf am 02.02.2018 hingegen nicht. Da die Haltefrist von einem Jahr noch nicht erreicht wurde, muss ich auf den Gewinn (5.704 Euro) Einkommenssteuer zahlen. Hätte ich die Position einen weiteren Monat gehalten, wäre auch diese steuerfrei.
Generell gilt: Jegliche Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten und Depots müssen dokumentiert werden und in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür gibt es eine gesonderte Anlage SO. Ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu versteuern sind oder nicht, setzt das Finanzamt in erster Linie durch die Prüfung der Haltefrist fest.
Damit dürften Steuern eines der Argumente zum HODLEN sein. Fraglich ist nur, ob das staatlich auch so beabsichtigt war.
Wenn Ihr weitere Fragen habt, hinterlasst einen Kommentar und wir helfen Euch gerne weiter!
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