Endlich: Satoshi Nakamoto lüftet Geheimnis um seine Identität!

Seit der Veröffentlichung von Bitcoin haben viele Personen für sich beansprucht Satoshi Nakamoto zu sein. Wirklich überzeugend sind all diese Geschichten nicht. Jetzt macht sich ein neuer Kandidat auf uns zu überzeugen und geht dabei besonders phantasievoll vor. Besonders glaubwürdig ist das nicht. Aber sehr amüsant. 

Im ersten Teil der dreiteiligen Enthüllung geht es um die Vergangenheit unseres mysteriösen Bitcoin Erfinders. Es werden einige sehr kreative Ideen präsentiert. So hat der Name Bitcoin seinen Ursprung in der Bank of Credit and Commerce International (BCCI), einer 1972 von Pakistanern gegründeten Bank, die in alle möglichen krummen Geschäfte verwickelt war, unter anderem Geldwäsche, Waffenhandel, Verkauf von Nuklearmaterial, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung. 1991 kollabierte die Bank und es wurde festgestellt, dass über 13 Mrd. US-Dollar spurlos verschwunden waren.

Das Scheitern dieser Bank inspirierte unseren angeblichen Satoshi zum Namen Bitcoin. Der hat nämlich nichts mit Bit oder Coins zu tun, nein, er setz sich zusammen aus Bank of CredIT and COmmerce INternational. Wer hätte das gedacht. So viel Insiderwissen kann wirklich nur von Satoshi Nakamoto kommen.

Auch die Wahl des Names Satoshi Nakamotos wird sehr plausibel erklärt. Eigentlich ist sein Spitzname Shaikho, genau wie der von Jahangir, einem indischen Feldherren. Mit Hilfe der aus der Astrologie bewährten Methode der Chaldäischen Numerologie wird daraus ganz einfach Satoshi abgeleitet.

Sollten noch Zweifel bestehen, schon heute Abend um 22 Uhr werden auf der Website https://satoshinrh.com/  weitere Insider Details preisgegeben. Morgen Abend dann das große Finale, in dem endgültig das Geheimnis gelüftet wird, wer Satoshi Nakamoto wirklich ist. Wir sind sehr gespannt!

Steuererklärung für Krytowährungen – Gewinne richtig versteuern

EIne Steuererklärung in Deutschland zu erstellen ist schwierig. Kommen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin & Co hinzu, kann es richtig kompliziert werden. Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt? Wie werden Gewinne richtig berechnet? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, um Kryptowährungen richtig zu versteuern.

Erfolg ist selten garantiert, Steuern schon. Im Jahr 2017 hatten die meisten Investoren ein erfolgreiches Jahr mit hohen Gewinnen. Wird die Steuererklärung in 2018 fällig, stehen viele noch vor Herausforderungen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen korrekt anzugeben.

Ob man Nebeneinkommen aus der Vermietung seiner Wohnung auf Airbnb oder dem Handel mit Bitcoin & Co. erwirtschaftet, Nebeneinkommen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

De facto geben ca. ein Drittel aller Millenials Nebeneinkommen nicht beim Finanzamt an und das kann sehr teuer werden. Insbesondere bei Kryptowährungen haben Staat und Finanzamt ein Auge auf Handelsplätze wie Bitcoin.de geworfen. Handelsplätze und Banken sind auf Anfrage des Finanzamtes verpflichtet alle Nutzer und deren Daten weiterzugeben. Das bedeutet, wenn man seinen Verdienst aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht angibt, sich aber Bewegungen auf den Handelsplätzen und Bankkonten nachweisen lassen, steht eine Steuerprüfung ins Haus. Und das kann unangenehme Folgen haben.

Welche Transaktionen sind steuerpflichtig?

Das deutsche Finanzamt klassifiziert Kryptowährungen als im­materielle Wirtschafts­güter. Somit greift das Einkommen­steuer­gesetz. Die BaFin erklärt, dass Kryptowährungen kein gesetz­liches Zahlungs­mittel sind. Steuer­lich behandelt das Finanzamt Gewinne aus dem Handel als gewerbliche oder sonstige Einkünfte.
Gewerbliche Einkünfte fallen bei Unternehmen an, die Krypto akzeptieren oder schlicht im Betriebsvermögen halten. Bei Privat­personen handelt es hingegen sich steuerlich um sonstige Ein­künfte.

Gewinne steuerfrei nach Ablauf der Haltefrist

Ähnlich wie bei Geschäften mit Fiatwährungen gilt eine einjährige Haltepflicht, damit ein potentieller Gewinn steuerfrei ist. Nehmen wir an, ich kaufe mir heute 10.000 USD,  für eine USA-Reise im nächsten Jahr. Nehmen wir weiter an dafür zahle ich 10.000 €. Nun trete ich die geplante Reise nicht an und möchte die US Dollar gegen Euro zurücktauschen. Der Kurs des Dollars ist in der Zwischenzeit gestiegen und ich würde beim Verkauf 11.000 € bekommen.
Halte ich die 10.000 USD weniger als ein Jahr, so greift die Einkommenssteuer. Das bedeutet der Gewinn von 1.000€ muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Höhe hängt vom persönlichen Einkommen ab, das Maximum liegt in Deutschland bei 45%.

Ebenso verhält es sich mit den Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen, man muss ihn versteuern. Wenn ich am 01. Dezember 2016 einen Bitcoin für 600 Euro gekauft und am 02. Dezember 2017 diesen Coin für 9000 Euro wieder an einer Börse verkauft habe, habe ich 8.400 Euro Gewinn gemacht.
Hätte ich nun zwei Tage früher verkauft, wären die gesamten 8.400 Euro steuerpflichtig gewesen und ich hätte entsprechend meinem Einkommenssteuersatz (bis zu 45%) 3.780 Euro abführen müssen.
Durch das Halten der Position über den Zeitraum eines Jahres hinweg, ist die Spekulationsfrist verstrichen und ich kann die gesamten 8.400 Euro steuerfrei einbehalten.

Auch unterjährig Steuerfreiheit möglich

Der deutsche Staat hat nun im Februar 2018 eine wichtige Entscheidung zur Anwendung der Spekulationsfrist getroffen. Die unterjährige Veräußerung von Kryptowährungen, ist nur dann steuerpflichtig, wenn ein Gewinn realisiert wird. Nehmen wir an, ich kaufe heute einen Bitcoin und bezahle drei Monate später einen Kaffee in Bitcoin. Theoretisch müsste ich, wenn der Preis von Bitcoin innerhalb der drei Monate gestiegen ist, den Gewinn versteuern. Hier hat das Bundefinanzministerium eine Erklärung abgegeben, dass dies in diesem Fall nicht zutrifft. Erwirbt man mit Kryptowährungen ein Konsumgut als Endkunde, sind die Gewinne aus dem Anstieg der Kurse steuerfrei.

Im Gegensatz zu den USA, hier werden Kryptowährungen steuerlich nicht als Währungen, sondern als Kapitalanlage betrachtet werden jede Veräußerung – unabhängig vom Zweck – ist steuerpflichtig.

Handel mit Kryptowährungen ist ebenfalls Veräußerung

Kaufe ich mit Bitcoin einige Monate nach seinem Kauf eine andere Kryptowährung, so gilt die Spekulationsfrist. Das bedeutet ich muss eventuelle Gewinne aus einen Preisanstieg von Bitcoin versteuern. Zudem gilt für die andere Kryptowährung, die ich von meinem Bitcoin gekauft habe wiederum eine einjährige Spekulationsfrist. Wer häufig handelt, sollte hier nicht den Überblick verlieren.

Eine Umsatzsteuerpflicht gibt es bei Kryptogeschäften grundsätzlich nicht. Der Umtausch von Bitcoins in andere Währungen ist Umsatzsteuerbefreit. „Bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ und umgekehrt handelt es sich um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (sog. EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) fällt“, so die Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Finanzen, Dr. Michael Meister.

Freibeträge und Verrechnung von Verlusten

Um den Sachverhalt noch etwas komplizierter zu gestalten, gibt es einen Freigrenze von 600€, Gewinne bis 600€ müssen nicht versteuert werden. Wird diese Grenze überschritten, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.

Allerdings hat man die Möglichkeit Verluste zu verrechnen. Macht man mit Bitcoin 800€ Gewinn und mit Litecoin 200€ Verlust, beträgt der Gewinn 600€ und ist Dank dieser Freigrenze auch unterjährig steuerfrei. Werden in einem Jahr nur Verluste gemacht, können diese als Verlustvortrag auf das folgende Jahr übernommen werden. Mögliche Gewinne können im Folgejahr um diesen Verlust gemindert werden.

Berechnung der Gewinne nach den FIFO Verfahren

Grund­sätz­lich gilt buchhalterisch das FIFO-Verfahren. FIFO steht für First-In-First-Out. Das Finanzamt nimmt an, dass zuerst gekaufte Kryptowährungen auch zuerst verkauft werden, die hieraus resultierenden Gewinne sind zu versteuern.
Sehen wir uns das FIFO-Prinzip an einem konkreten Beispiel an:

01.01.2017: Kauf 1 Btc zu 830,00 Euro
01.03.2017: Kauf 1 Btc zu 978,00 Euro
02.01.2018: Verkauf 1 Btc zu 11.235,00 Euro
02.02.2018: Verkauf 0,5 Btc zu 6.682,00 Euro

Der Verkauf am 02.01.2018 von 1 Btc ist steuerfrei, da die Position länger als ein Jahr gehalten wurde, ein Verkauf am 02.02.2018 hingegen nicht. Da die Haltefrist von einem Jahr noch nicht erreicht wurde, muss ich auf den Gewinn (5.704 Euro) Einkommenssteuer zahlen. Hätte ich die Position einen weiteren Monat gehalten, wäre auch diese steuerfrei.

Generell gilt: Jegliche Ein- und Aus­zahlungen auf Bankkonten und Depots müssen dokumentiert werden und in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür gibt es eine gesonderte Anlage SO. Ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu versteuern sind oder nicht, setzt das Finanzamt in erster Linie durch die Prüfung der Haltefrist fest.

Damit dürften Steuern eines der Argumente zum HODLEN sein. Fraglich ist nur, ob das staatlich auch so beabsichtigt war.

Wenn Ihr weitere Fragen habt, hinterlasst einen Kommentar und wir helfen Euch gerne weiter!

Autohersteller entwickeln Blockchain Mobi für Fahrzeuge

Bitcoin & Co. sind spätestens nach der rasanten Rally Ende 2017 in der breiten öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Entsprechend hat die mediale Berichterstattung zugenommen. Leider habe ich immer wieder den Eindruck, dass über Dinge berichtet werden, die nicht wirklich verstanden werden. Unvollständig eingeordnete Fakten und falsche Tatsachenbeschreibung erzeugen eine negative Grundtonalität in den Artikeln. So entsteht eine skeptische Grundhaltung gegenüber einer revolutionären Technologie, der ich gerne argumentativ entgegen treten möchte. Im Idealfall kann ich dazu beitragen fundamentale Lücken zu schließen und die Qualität der Berichterstattung insgesamt zu heben. 

Heute geht es um den Artikel „Die Autohersteller entwickeln Blockchain Mobi für Fahrzeuge“ erschienen auf FAZ.net am 3.5.2018. Es geht um das Bestreben der Automobilhersteller Blockchaintechnologien für das Auto der Zukunft zu verwenden.

Bereits im ersten Satz hat sich in die beschriebene „Mobility Open Blockchain Initiaitve[sic]“  hat ein Rechtschreibfehler eingeschlichen. An für sich kein Problem, wäre der Artikel nicht Insgesamt sehr oberflächlich und flüchtig geschrieben. Aber was ist das Ziel der MOBI?

Angeführt von internationalen Unternehmen der Automobilbranche wie BMW, General Motors und Renault soll dem Fahrzeugbesitzer dadurch mehr Sicherheit und Kontrolle über die Daten gegeben werden, die im Fahrzeug von ihm aufgezeichnet werden.

Klingt erstmal spannend. Es folgt eine wolkiger Absatz über die Funktionsweise von Blockchains, um nach soviel Tiefgang flugs noch schnell in zwei Sätzen das unglaubliche Potential dieser Technologie anzupreisen.

Nicht nur, dass der Fahrzeugbesitzer in einem transparenten System aktiv entscheiden und nachverfolgen kann, was mit seinen aufgezeichneten Daten passiert. Auch könnten autonome Fahrzeuge eigenständig Zahlungen leisten – zum Beispiel für Park- und Mautgebühren, Carsharing-Dienste oder auf digitalen Marktplätzen für Fahrdaten.

Okay. Klingt erstmal spannend. War leider auch schon alles. Naja, fast.

Kritiker bemängeln bei Blockchain-Systemen zu hohe Anforderungen an die Rechenleistung und den Speicherplatz sowie einen hohen Energieverbrauch. Die Herstellung beziehungsweise Berechnung der ältesten Kryptowährung „Bitcoin“ basiert auf der Blockchain-Technologie und benötigt schon jetzt in Island mehr Energie als alle Haushalte auf der Insel zusammen.

Liebe FAZ, der Artikel enthält praktisch keinerlei Informationen. Das ist erstmal nicht schlecht, so kann man inhaltlich wenigstens keine Fehler machen. Aber wie Ihr im letzten Moment noch den Stromverbrauch des Bitcoins zu einem allgemeinen Problem von Blockchains macht, Respekt, das muss man erstmal hinbekommen. Letztlich ist es aber leider nur konsequent. Folgt man der FAZ zum Thema Blockchain, bleibt vor allem eins hängen: Bitcoin = Blockchain = hoher Stromverbrauch = schlecht.

Schade, beim nächsten Mal bitte ein kleines bisschen mehr Recherche, das Thema ist wirklich spannend. Es gibt nämlich auch „energiesparsame“ Konsensusverfahren, wie den Proof-of-Stake. Ebenso sind Weiterentwicklungen interessant, die ohne eine Blockchain auskommen. Prominentes Beispiel ist IOTA mit seiner Tangle Technologie, die kooperieren übrigens mit Bosch und VW im Bereich – Überraschung – autonomes Fahren. Konkretes Beispiel gefällig? Platooning. Autonome Autos fahren in einer Kolonne möglichst dicht beieinander um Benzin zu sparen. Da dies auf Kosten des führenden Fahrzeuges geht, beteiligen sich die hinteren Fahrzeuge an seinem Benzinverbrauch. Bezahlt wird im Tangle mit IOTA.

 

Die Stromjagd der Bitcoin-Branche

Bitcoin & Co. sind spätestens nach der rasanten Rally Ende 2017 in der breiten öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Entsprechend hat die mediale Berichterstattung zugenommen. Leider habe ich immer wieder den Eindruck, dass über Dinge berichtet werden, die nicht wirklich verstanden werden. Unvollständig eingeordnete Fakten und falsche Tatsachenbeschreibung erzeugen eine negative Grundtonalität in den Artikeln. So entsteht eine skeptische Grundhaltung gegenüber einer revolutionären Technologie, der ich gerne argumentativ entgegen treten möchte. Im Idealfall kann ich dazu beitragen fundamentale Lücken zu schließen und die Qualität der Berichterstattung insgesamt zu heben. 

Heute geht es um den Artikel „Die Stromjagd der Bitcoin-Branche“ erschienen auf FAZ.net am 29.3.2018. Thematisiert wird der Energieverbrauch durch Bitcoin Mining und der Trend Mining in Länder mit niedrigen Strompreisen zu verlegen.

Jede Woche stellen die Frankfurter zurzeit in einem unterirdischen Rechenzentrum in Norwegen zwei Container auf, in denen Bitcoin produziert werden.

Faktisch nicht falsch, jedoch sind Bitcoin Miner keine Fabriken in denen etwas produziert wird. Die Aufgabe von Minern ist die Bestätigung von Transaktionen. Um das Mining dezentral zu organisieren, muss es einen Anreiz geben sich daran zu beteiligen. Deswegen werden an die Miner Bitcoins verteilt, denn ohne ihre Arbeit könnten keine Überweisungen getätigt werden. Durch die verteilten Bitcoins wird der Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur finanziert, die das Bitcoin-Netzwerk sicher und unabhängig macht. Zusätzlich wird die Währung in Umlauf gebracht, denn eine dezentrale Währung muss irgendwie unter die Leute gebracht werden.

Fazit: Miner produzieren nicht einfach nur Bitcoins, sie erhalten sie als Belohnung für das Ausführen von Transaktionen und dem Schutz vor Manipulationen.

Analysten von Morgan Stanley schätzen, dass allein 2018 rund 130 Terrawattstunden verbraucht werden. Das entspreche in etwa dem Stromverbrauch von ganz Argentinien.

Das Mining verschlingt so viel Energie, weil die IT-Chips, die die Bitcoin berechnen, rund um die Uhr auf Höchstleistung arbeiten.

Streng genommen auch nicht falsch. Leider wird nicht erklärt warum die Miner pausenlos rechnen. So entsteht der Eindruck gierige Miner produzieren auf Kosten der Umwelt Bitcoins um sich persönlich zu bereichern. Wer kann ein solches System gut finden?

Leider wird nicht erwähnt warum die Miner pausenlos rechnen: Es wird Vertrauen unter Personen geschaffen, die sich eigentlich nicht vertrauen. So kann man ohne die Hilfe einer Bank Werte übertragen. In einem dezentralen Umfeld funktioniert das nur, in dem man Manipulation durch Dritte ausschließt. In diesem Fall sind die Hürden finanzieller Natur. Das Bitcoin Netzwerk besitzt soviel Rechenkraft, das kein Unternehmen, kein Geheimdienst und auch keine Nation das notwendige Kapital aufbringen kann um das Netzwerk zu manipulieren und Transaktionen zu verfälschen.

Interessant finde ich außerdem, dass bei solchen Kritikpunkten häufig Banken als einordnende Experten zu Rate gezogen werden. Digiconomist kommt bzw. auf eine Schätzung von knapp 60 TWh. Übrigens verbraucht das Internet deutlich mehr Strom. Legt man die Daten der ETH Zürich zugrunde, liegt der Stromverbrauch des Internets im Jahr 2018 bei ca. 1200 TWh.

Fazit: Der Stromverbrauch ist kein Selbstzweck. Außerdem sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

 

 Im Umlauf sind derzeit 16,9 Millionen, je mehr hinzu kommen, desto komplexer werden die Aufgaben, die es zu entschlüsseln gilt, und desto mehr Strom frisst die Prozedur.

Die Komplexität (genannt Difficulty) steigt nicht mit der Anzahl der Bitcoins. Sie ist abhängig von der verfügbaren Rechenleistung im Netzwerk. Ca. alle zwei Wochen wird der Wert angepasst, um die durchschnittliche Dauer zum Lösen eines Blockes bei 10 Minuten zu halten. Steigt die Rechenleistung steigt die Difficulty. Sinkt die Rechenleistung, wird die Diffculty abgesenkt.

Der Stromverbrauch hat damit erstmal nichts zu tun. Hauptaufgabe eines Miners ist die Berechnung eines SHA-256 Hashwertes. Dafür wurden spezielle Prozessoren entwickelt. Jede neue Generation ist effizienter, kann also schneller rechnen und dabei weniger Strom verbrauchen.

Fazit: Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bitcoins und der Stromverbrauch durch Mining haben nichts miteinander zu tun.