Security Token Offerings (STO) – neue Finanzierungsinstrumente für Unternehmen?

2017 war das Jahr der Initial Coin Offerings (ICO). Hunderte ICO-Projekte spielten Millionen von Euro ein. Viele der Projekte konnten bis heute kein Produkt vorzeigen, wurden rückabgewickelt oder der Verbleib der Investments blieb oft unklar. Security Token Offerings (STO) dagegen stellen eine neue Dimension innovativer Finanzinstrumente dar.

STOs sind eine eine rechtssichere Finanzierungsform für Unternehmen, die voll reguliert sind und daher sowohl für Privatanleger, als auch institutionelle Investoren über Branchen hinweg geeignet sind.

Mit einem Security Token können beliebige Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldscheine, Wandelanleihen oder Genussrechte von Unternehmen ausgegeben werden. Ein Security Token ist in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Token im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum mit einem einzigen Prospekt ausgegeben werden. Das bedeutet ein Unternehmen kann mit nur einem Token und einem Prospekt in ganz Europa unbegrenzt Investitionen einwerben.

Für alle Unternehmer:

  • Du hast Dich um einen Bankkredit für Dein Unternehmen bemüht, aber keinen Bankkredit für die Expansion Deines Geschäfts bekommen?
  • Du hast an einen Venture Capitalist gedacht, hast vielleicht sogar schon Angebote bekommen, willst aber keinen VC haben, der Dir Equity abverlangt, Bedingungen diktiert und Entscheidungsfreiheit nimmt?
  • Du brauchst dringend Kapital, um Dein Business auf das nächste Level zu bringen?

Was ist also ein STO? Ein STO ist ein IPO (Ausgabe von Wertpapieren) auf Tokenbasis.  Innovativ ist diese Finanzierungsform deswegen, weil sie die revolutionäre Blockchain-Technologie nutzt. Mit der Blockchain wird die Ausgabe von Anteilen mittels programmierter, automatisch ausgeführten Verträgen sogenannten Smart Contracts durchgeführt.

STOs sind eine rechtlich sehr neue Angelegenheit. Tatsächlich wurden in Deutschland erst einige wenige STOs von der zuständigen Aufsichtsbehörde – der BaFin – genehmigt. Es gibt also nur eine Handvoll Experten, die wissen, wie man vorgehen muss, um eine solche Genehmigung zu erhalten.

Zudem gibt es eine Fülle von Kriterien und Detailaspekten zu beachten, um eine solche Lizenz zu erhalten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Unternehmen existiert bereits mindestens zwei Jahre
  • Es gibt ein Working Produkt oder mindestens ein Minimum Viable Produkt (MVP)
  • Es handelt sich nicht um eine Einzelgesellschaft, sondern eine Personen- oder Kapitalgesellschaft

Diese Kriterien treffen auf Dein Unternehmen nicht zu? Dann ist eventuell ein ICO das geeignete Mittel zur Finanzierung Deines Projekts!

Im Vorfeld gibt es für den Einzelfall eine Fülle von Fragen zu klären. So können wir einen maßgeschneiderten STO für Dein Unternehmen organisieren. Dies betrifft unter anderem etwa folgende Fragestellungen:

  • Wieviel Kapital soll eingesammelt werden?
  • Wer sollen als Investor angesprochen werden (Kleinanleger oder Risikokapitalgeber)?
  • Welche Funktion soll der Token erfüllen?
  • In welcher Höhe soll das Investment verzinst werden und welche Laufzeit wird angestrebt?

Wir bringen Dir einen BaFin-genehmigten STO – innerhalb von nur 21 Tagen

Zudem bieten wir Dir alles Drum und Dran – rechtlicher Beratung, Umsetzung, Vermarktung und Bewerbung. Du kannst Dich also weiterhin um Dein Kerngeschäft kümmern, während wir alles für Dich organisieren.

Arbeite in der angenehmen Gewissheit, dass bald eine Finanzierungsrunde in ganz Europa möglich ist, und Du Dein Business skalieren kannst.

Am Ende des Prozesses hast Du und alle folgenden Schritte vollzogen: Du hast

  • deinen erfolgreichen STO gelauncht
  • das erforderliche Kapital zur Expansion Deines Business
  • viele neue Menschen als Investoren für Deine Idee begeistern können
  • keine weiteren Belastungen Durch unnötige Bankkredite
  • vollkommene unternehmerische Freiheit und bist weiterhin uneingeschränkt in Deiner Entscheidungsfindung
  • besitzt weiterhin denselben Prozentsatz und Equity wie vor dem STO

Steuererklärung für Krytowährungen – Gewinne richtig versteuern

EIne Steuererklärung in Deutschland zu erstellen ist schwierig. Kommen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin & Co hinzu, kann es richtig kompliziert werden. Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt? Wie werden Gewinne richtig berechnet? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, um Kryptowährungen richtig zu versteuern.

Erfolg ist selten garantiert, Steuern schon. Im Jahr 2017 hatten die meisten Investoren ein erfolgreiches Jahr mit hohen Gewinnen. Wird die Steuererklärung in 2018 fällig, stehen viele noch vor Herausforderungen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen korrekt anzugeben.

Ob man Nebeneinkommen aus der Vermietung seiner Wohnung auf Airbnb oder dem Handel mit Bitcoin & Co. erwirtschaftet, Nebeneinkommen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

De facto geben ca. ein Drittel aller Millenials Nebeneinkommen nicht beim Finanzamt an und das kann sehr teuer werden. Insbesondere bei Kryptowährungen haben Staat und Finanzamt ein Auge auf Handelsplätze wie Bitcoin.de geworfen. Handelsplätze und Banken sind auf Anfrage des Finanzamtes verpflichtet alle Nutzer und deren Daten weiterzugeben. Das bedeutet, wenn man seinen Verdienst aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht angibt, sich aber Bewegungen auf den Handelsplätzen und Bankkonten nachweisen lassen, steht eine Steuerprüfung ins Haus. Und das kann unangenehme Folgen haben.

Welche Transaktionen sind steuerpflichtig?

Das deutsche Finanzamt klassifiziert Kryptowährungen als im­materielle Wirtschafts­güter. Somit greift das Einkommen­steuer­gesetz. Die BaFin erklärt, dass Kryptowährungen kein gesetz­liches Zahlungs­mittel sind. Steuer­lich behandelt das Finanzamt Gewinne aus dem Handel als gewerbliche oder sonstige Einkünfte.
Gewerbliche Einkünfte fallen bei Unternehmen an, die Krypto akzeptieren oder schlicht im Betriebsvermögen halten. Bei Privat­personen handelt es hingegen sich steuerlich um sonstige Ein­künfte.

Gewinne steuerfrei nach Ablauf der Haltefrist

Ähnlich wie bei Geschäften mit Fiatwährungen gilt eine einjährige Haltepflicht, damit ein potentieller Gewinn steuerfrei ist. Nehmen wir an, ich kaufe mir heute 10.000 USD,  für eine USA-Reise im nächsten Jahr. Nehmen wir weiter an dafür zahle ich 10.000 €. Nun trete ich die geplante Reise nicht an und möchte die US Dollar gegen Euro zurücktauschen. Der Kurs des Dollars ist in der Zwischenzeit gestiegen und ich würde beim Verkauf 11.000 € bekommen.
Halte ich die 10.000 USD weniger als ein Jahr, so greift die Einkommenssteuer. Das bedeutet der Gewinn von 1.000€ muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Höhe hängt vom persönlichen Einkommen ab, das Maximum liegt in Deutschland bei 45%.

Ebenso verhält es sich mit den Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen, man muss ihn versteuern. Wenn ich am 01. Dezember 2016 einen Bitcoin für 600 Euro gekauft und am 02. Dezember 2017 diesen Coin für 9000 Euro wieder an einer Börse verkauft habe, habe ich 8.400 Euro Gewinn gemacht.
Hätte ich nun zwei Tage früher verkauft, wären die gesamten 8.400 Euro steuerpflichtig gewesen und ich hätte entsprechend meinem Einkommenssteuersatz (bis zu 45%) 3.780 Euro abführen müssen.
Durch das Halten der Position über den Zeitraum eines Jahres hinweg, ist die Spekulationsfrist verstrichen und ich kann die gesamten 8.400 Euro steuerfrei einbehalten.

Auch unterjährig Steuerfreiheit möglich

Der deutsche Staat hat nun im Februar 2018 eine wichtige Entscheidung zur Anwendung der Spekulationsfrist getroffen. Die unterjährige Veräußerung von Kryptowährungen, ist nur dann steuerpflichtig, wenn ein Gewinn realisiert wird. Nehmen wir an, ich kaufe heute einen Bitcoin und bezahle drei Monate später einen Kaffee in Bitcoin. Theoretisch müsste ich, wenn der Preis von Bitcoin innerhalb der drei Monate gestiegen ist, den Gewinn versteuern. Hier hat das Bundefinanzministerium eine Erklärung abgegeben, dass dies in diesem Fall nicht zutrifft. Erwirbt man mit Kryptowährungen ein Konsumgut als Endkunde, sind die Gewinne aus dem Anstieg der Kurse steuerfrei.

Im Gegensatz zu den USA, hier werden Kryptowährungen steuerlich nicht als Währungen, sondern als Kapitalanlage betrachtet werden jede Veräußerung – unabhängig vom Zweck – ist steuerpflichtig.

Handel mit Kryptowährungen ist ebenfalls Veräußerung

Kaufe ich mit Bitcoin einige Monate nach seinem Kauf eine andere Kryptowährung, so gilt die Spekulationsfrist. Das bedeutet ich muss eventuelle Gewinne aus einen Preisanstieg von Bitcoin versteuern. Zudem gilt für die andere Kryptowährung, die ich von meinem Bitcoin gekauft habe wiederum eine einjährige Spekulationsfrist. Wer häufig handelt, sollte hier nicht den Überblick verlieren.

Eine Umsatzsteuerpflicht gibt es bei Kryptogeschäften grundsätzlich nicht. Der Umtausch von Bitcoins in andere Währungen ist Umsatzsteuerbefreit. „Bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ und umgekehrt handelt es sich um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (sog. EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) fällt“, so die Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Finanzen, Dr. Michael Meister.

Freibeträge und Verrechnung von Verlusten

Um den Sachverhalt noch etwas komplizierter zu gestalten, gibt es einen Freigrenze von 600€, Gewinne bis 600€ müssen nicht versteuert werden. Wird diese Grenze überschritten, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.

Allerdings hat man die Möglichkeit Verluste zu verrechnen. Macht man mit Bitcoin 800€ Gewinn und mit Litecoin 200€ Verlust, beträgt der Gewinn 600€ und ist Dank dieser Freigrenze auch unterjährig steuerfrei. Werden in einem Jahr nur Verluste gemacht, können diese als Verlustvortrag auf das folgende Jahr übernommen werden. Mögliche Gewinne können im Folgejahr um diesen Verlust gemindert werden.

Berechnung der Gewinne nach den FIFO Verfahren

Grund­sätz­lich gilt buchhalterisch das FIFO-Verfahren. FIFO steht für First-In-First-Out. Das Finanzamt nimmt an, dass zuerst gekaufte Kryptowährungen auch zuerst verkauft werden, die hieraus resultierenden Gewinne sind zu versteuern.
Sehen wir uns das FIFO-Prinzip an einem konkreten Beispiel an:

01.01.2017: Kauf 1 Btc zu 830,00 Euro
01.03.2017: Kauf 1 Btc zu 978,00 Euro
02.01.2018: Verkauf 1 Btc zu 11.235,00 Euro
02.02.2018: Verkauf 0,5 Btc zu 6.682,00 Euro

Der Verkauf am 02.01.2018 von 1 Btc ist steuerfrei, da die Position länger als ein Jahr gehalten wurde, ein Verkauf am 02.02.2018 hingegen nicht. Da die Haltefrist von einem Jahr noch nicht erreicht wurde, muss ich auf den Gewinn (5.704 Euro) Einkommenssteuer zahlen. Hätte ich die Position einen weiteren Monat gehalten, wäre auch diese steuerfrei.

Generell gilt: Jegliche Ein- und Aus­zahlungen auf Bankkonten und Depots müssen dokumentiert werden und in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür gibt es eine gesonderte Anlage SO. Ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu versteuern sind oder nicht, setzt das Finanzamt in erster Linie durch die Prüfung der Haltefrist fest.

Damit dürften Steuern eines der Argumente zum HODLEN sein. Fraglich ist nur, ob das staatlich auch so beabsichtigt war.

Wenn Ihr weitere Fragen habt, hinterlasst einen Kommentar und wir helfen Euch gerne weiter!

Krypto-Börsen Vergleich auf einen Blick

Hier findest Du eine Übersicht der wichtigsten Börsen auf TheCoinscout:

Security Best Practices für Kryptowährungen

Kryptowährungen sind durch ihre dezentrale Blockchain-Architektur sehr sicher gegenüber Manipulationen. Für den Umgang und das Aufbewahren von digitalen Währungen ist aber der Nutzer eigenverantwortlich. Geht er sorglos mit seinem Private Key um, wird er selbst zum Risiko. Zusätzlich versuchen zunehmend Betrüger sich Private Keys anzueignen. Um sein digitales Geld bestmöglich zu schützen, sollten deshalb bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden. Zusammengefasst im Folgenden die wichtigsten Security Best Practices.

Wie bei Fiat-Währungen gibt es auch bei Kryptowährungen keine hundertprozentige Sicherheit bei Bezahlung und Aufbewahrung. Aus einer technischen Perspektive sind sie manipulationssicher. Unwissenheit und Sorglosigkeit der Anwender bieten aber eine Angriffsfläche. Glücklicherweise können diese Risiken weitestgehend eliminiert werden, wenn die folgenden Grundsätze und Security Best Practices beim Handeln und der Lagerung von Kryptowährungen beachtet werden.

Risiko öffentliche Netzwerke

Öffentliche Netzwerke wie man sie zum Beispiel an Flughäfen, in Cafés, in der Bahn, etc. vorfindet sind häufig unverschlüsselt. Zwar sind die Websites von Online-Wallets und -Börsen in der Regel SSL-verschlüsselt. So ist auch in einem unverschlüsselten Netzwerk die Kommunikation mit einer Website geschützt. Sollte ein Seite  zu einem Wallet oder einer Börse nicht SSL-verschlüsselt sein, sollte sie auf keinen Fall verwendet werden, ein sicherer Austausch von sensiblen Daten wie z.B. Passwörtern ist nicht möglich. Unglücklicherweise wird jedoch wird SSL in manchen öffentlichen Netzwerken blockiert. Es gab auch Fälle, in denen vom Betreiber ein manipuliertes SSL-Zertifikat ausgeliefert wurde. Das muss zunächst einmal nicht mit böswilliger Absicht geschehen, da so auch Daten besser gecached werden können, was insbesondere auf Grund von niedrigen verfügbaren Bandbreiten in Zügen und Flugzeugen wichtig sein kann. Das Ergebnis ist jedoch verheerend: Ausgetauschte Daten sind nicht verschlüsselt und können vom Betreiber und im schlimmsten Fall von allen Teilnehmern im Netzwerk mitgelesen werden.

Deswegen ist bei der Ausführung einer Transaktion vor allem darauf zu achten, dass die Verbindung zur Börse oder dem Wallet ein gültiges SSL-Zertifikat aufweist. Zu überprüfen ist das Zertifikat in der Browserzeile: Statt „http“ muss ein grünes Vorhängeschloss sowie „https“ vor der Internetadresse stehen. Mit einem Klick auf das Schloss können die genauen Inhalte des SSL-Zertifikats der Webseite abgerufen werden. Besitzt die Website kein SSL-Zertifikat, kann alles was an die Website übermittelt wird mitgelesen werden. So können Zahlungen manipuliert werden, indem z.B. die Empfängeradresse verändert wird.

Es gibt noch weitere potentielle Schwachstellen. Viele rufen in ihre E-Mails unverschlüsselt ab, auch Instant Messenger und Chat Programme können unverschlüsselt kommunizieren. Das kann verwendet werden, um durch Social Engineering Zugangsdaten zu erschleichen. Dabei wird dem Opfer eine Konversation mit einer bekannten Person vorgegaukelt, um so z.B. an die Antwort einer geheimen Sicherheitsabfrage zu kommen. Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte unverschlüsselte Netzwerke meiden.

Weitere Sicherheitsrisiken

Vorsicht ist bei sogenannten Phishing Seiten geboten. Das sind Websites, die z.B. eine Online-Börse, oder ein Online-Wallet imitieren. Gibt man hier seine Zugangsdaten oder seinen Private Key ein, kann dies dramatische Folgen haben. Deswegen sollte für die entsprechenden URLs Lesezeichen eingerichtet werden und nur so aufgerufen werden. Insbesondere Links aus E-Mails sind genau zu prüfen. Beliebt sind vertauschte Buchstaben oder sonstige ähnlich aussehende Links. Werden nach einem Login Unstimmigkeiten festgestellt, ein falscher Kontostand, ein anderer Aufbau der Website, etc., sollte sofort geprüft werden, ob man auf einer Phishing Seite gelandet ist. Ist dies der Fall, sofort auf der echten Seite einloggen und das Passwort ändern und ggf. den Account einfrieren (vor allem, wenn keine 2-Factor Authentification (2FA) aktiviert ist). Zusätzlich ist es sinnvoll den Anbieter zu informieren, damit dieser geeignete Schritte unternehmen kann und andere Kunden gewarnt werden.

Coins können auch über das Ausspionieren von Zwischenspeicher oder Drucker gestohlen werden. So wurden schon Trojaner auf PCs eingeschleust, die die Zwischenablage manipulierten: Wurde eine Wallet-Adresse für eine Transaktion in die Zwischenablage kopiert, änderte der Trojaner die Adresse und der User zahlte auf eine gefälschte Wallet ein. Auch Drucker verwenden Zwischenspeicher – wird also ein Private Key ausgedruckt, kann er sich im Anschluss noch auf dem internen Speicher des Druckers befinden. Deshalb sollte man einen Private Key nie über den Drucker ausdrucken, der einen selbst nicht gehört. In öffentlichen Netzwerken kann unter Umständen auch der Druckauftrag von Dritten abgefangen werden.

Geeignete Börsen und Wallets

Auch die Wahl von geeigneten Anbietern für Börsen und Wallets sollte gut durchdacht sein. So gibt es zum Beispiel Börsen mit limitierten Auszahlungsbetrag – es kann also nur ein bestimmter Betrag pro Tag transferiert werden. Für Kleinanleger bietet ein solches Limit zusätzliche Sicherheit. Möchte man eine größere Transaktion tätigen, sind solche Beschränkungen eher hinderlich.

Um sich vor genannten Trojanern zu schützen, gibt es Wallets bei denen nichts in die Zwischenablage kopiert oder ausgedruckt werden kann. Auch das bietet zusätzliche Sicherheit, geht aber zu Lasten der Benutzerfreundlichkeit.

Ein weiteres Kriterium für einen sicheren Anbieter von Börse und Wallet ist eine 2-Factor-Authentification (2FA): Mit einer 2FA wird ein zusätzliches Passwort, z.B. mit einer speziellen App auf dem Smartphone generiert. Nur wer Zugangsdaten und Zugriff auf das Smartphone hat, kann Transaktionen tätigen. Noch sicherer ist die Verwendung eines Multi-Signatur-Wallets, bei der man zwei Keys von zwei unterschiedlichen Personen benötigt.

Zusätzlich gilt die Regel keine Coins oder Tokens auf Börsen aufzubewahren. Da auf Börsen viel Geld gespeichert ist, sind sie ein bevorzugtes Ziel für Angreifer.

Die Sicherheit bei Wallets erhöhen

Auf Wallets werden die Private Keys verwaltet, mit dem Transaktionen in Auftrag gegeben werden können. Wie bei FIAT-Währungen ist es auch hier ratsam, nicht seine ganzen Besitztümer an einem Ort aufzubewahren. Mit Hilfe der folgenden Security Best Practices kann ein hohes Maß an Sicherheit geschaffen werden:

  • Große Beträge immer offline auf Hardware- oder Paper-Wallets speichern
  • Immer mehrere Wallets miteinander kombiniert – zum Beispiel ein Hardware-Wallet für das Aufbewahren von größeren Beträgen und ein Online-Wallet für den täglichen Zahlungsverkehr
  • Nur Online-Wallets und Börsen mit 2-Factor-Authentication (2FA) verwenden
  • Den Private Key immer zusätzlich sichern – entweder auf einem externen Datenträger oder auf Papier, sonst sind die Coins bei einem Hardware Defekt unwiderruflich verloren
  • Idealerweise Private Keys nicht ausdrucken oder kopieren, sondern händisch abschreiben
  • Möchte man einen private Key trotzdem ausdrucken, sollte man sicher sein, dass der Drucker intern nichts archiviert
  • Paper-Wallets so aufbewahren, dass sie keinen Umwelteinflüssen wie Wasser, Feuer oder UV-Strahlung ausgesetzt sind
  • Zusätzlich auch immer eine Kopie des Paper-Walltes erstellen und zum Beispiel in einem Bankschließfach lagern
  • Kugelschreiber verblassen mit der Zeit, Bleistift Notizen können Jahrzehnte später noch gut gelesen werden
  • Private Keys zusätzlich in einer Passwort-Manager-App sichern und ein sicheres Zugriffspasswort wählen
  • Apps von Mobile-Wallets weisen oft Sicherheitslücken auf, deshalb sollten hier nur Kleinstbeträge für alltägliche Zahlungen gespeichert werden.

Allgemeine Sicherheitstipps und Security Best Practices für den Umgang mit Kryptowährungen

Zum Abschluss nochmals explizit eine Liste von Tips und Security Best Practices, auf die ein Krypto-Trader jederzeit achten sollte:

  • Niemals den Privat Key herausgeben
  • Niemals Transaktionen an öffentlichen Rechnern vornehmen
  • Niemals Transaktionen in öffentlichen Netzwerken tätigen
  • Passwort nach empfohlenen Sicherheitsvorgaben erstellen
  • Nicht über sein digitales Geld sprechen, denn erst das Wissen lockt Betrüger an
  • Immer einen Passwort-Manager verwenden
  • Immer eine 2-Factor-Authentification (2FA) benutzen
  • Kryptowährungen immer auf mehrere Wallets verteilen
  • Größere Mengen an Coins immer offline auf einem Hardware-Wallet oder Paper Wallet sichern
  • Backups für die 2FA erstellen, sonst verliert man bei einem Defekt des Smartphones den Zugriff auf das Wallet

 

Was sind Smart Contracts?

Die Idee, dass Blockchains nicht nur für den Zahlungsverkehr nützlich sein könnten, hatte bereits 1998 Nick Szabo. In einem Paper beschreibt er wie Landbesitz verwaltet und mit Zustimmung des Eigentümers übertragen werden kann. Damals fehlten jedoch für eine Umsetzung die dafür notwendigen Technologien.

Mit der Einführung von Bitcoin war es erstmalig möglich digitale Werte zu übertragen, ohne dabei auf eine dritte Partei wie einer Bank zu vertrauen. Möglich wird dies durch die Blockchain-Technologie, mit der ein Konsens über den aktuellen Zustand des Systems gefunden wird. Im Bitcoin-Netzwerk bedeutet dies, dass alle Teilnehmer übereinstimmen, auf welchem Wallet wie viele Bitcoins sind. Smart Contracts versuchen dieses Prinzip zu verallgemeinern. Ein Smart Contract ist ein kleines Programm, in dem ein beliebiger Prozess programmiert ist. Teil des Programms sind die Regeln, nach denen der Zustand verändert werden kann.

Umsetzung neuer Blockchain Anwendungsfälle

Mit der Einführung von Bitcoin änderte sich dies. Von nun an gab es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um solche Anwendungsfälle umsetzen:

  1. Die Entwicklung einer eigenen Blockchain
    Bei diesem Ansatz hat man die maximale Freiheit und kann den Anwendungsfall bestmöglich umsetzen. Jedoch ist die Entwicklung einer Blockchain komplex. Bereits kleine Fehler können dramatische Folgen haben und die Sicherheit der verwalteten Vermögensgegenstände gefährden. Des weiteren müssen öffentliche Blockchains eine kritische Masse erreichen, so dass zuverlässig Konsens hergestellt werden kann.
  2. Aufsetzen auf einer bestehenden Blockchain
    Alternativ kann auch eine bestehende Blockchain um zusätzliche Funktionalität erweitert werden. So werden bei Colored Coins zusätzlich Informationen in Transaktionen eingebettet, über die z.B. der Besitz von realen Gütern verwaltet werden kann. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, der Transfer an ein nicht unterstütztes Wallet kann zum Verlust der „Farbe“ und damit zum Verlust des Eigentums führen. Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, die Bitcoin für neue Anwendungsfälle bietet sehr begrenzt. Es können nur wenige Daten in eine Transaktion eingebettet werden. Auch ist die Skriptsprache ist nicht Touring-vollständig, so kann keine komplexe Logik ausgeführt werden.

Diese Unzulänglichkeiten der existierenden Technologien führten 2015 zu der Entwicklung von Ethereum, einer Blockchain speziell für die Ausführung von Smart Contracts. In solchen Smart Contract Umgebungen können Applikationen (Dapps genannt) installiert und ausgeführt werden.

Die Funktionsweise von Smart Contracts

Genau wie ein „normales“ Wallet hat ein Smart Contract eine Einzahlungsadresse. Mit einer Einzahlung wird die Ausführung des Programms gestartet. Einfache Beispiele sind Wallets mit einem maximalen Auszahlungslimit, oder ein Wallet mit einem Vier-Augenprinzip. Hierbei muss eine Überweisung von einer zweiten Person bestätigt werden. Im Smart Contract ist hinterlegt, wer dazu berechtigt ist.

Grundsätzlich funktionieren Smart Contracts auch ohne Zahlungen. Man kann mit ihnen Abstimmungen durchführen, z.B. für die Durchführung einer Wahl. Eine solche Dapp könnte zwei Funktionen anbieten: Einen Kandidaten vorschlagen und maximal einem Kandidaten eine Stimme geben.

Smart Contracts können auch untereinander interagieren. So könnte ein weiterer Smart Contract dem frisch gewählten Bürgermeister die Kontrolle über die Türen des Rathauses übertragen. Dazu wird überprüft, ob das Kommando zum Öffnen der Türen von dem Wallet kommt, das mit dem Wahlsieger verknüpft ist.

Wallets spielen also nach wie vor eine wichtige Rolle, nur ist ihre Funktion vielseitiger geworden. Sie interagieren mit den Dapps und können in diesen Funktionen ausführen. Alles was den Zustand der Applikation verändert ist mit einer kleinen Gebühr verbunden. Je nach Komplexität wird ein bestimmter Betrag für die Ausführung berechnet. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Miner auch komplexe Routinen ausführen und nicht nur einfache Standardtransaktionen durchführen.

Smart Contracts in der Praxis

Lesende Zugriffe sind hingegen kostenlos. So können Smart Contracts oder Dapps leicht in Webanwendungen eingebunden werden. Denkbar wäre ein Nachrichtenportal, das über unsere Wahl zum Bürgermeister berichtet. Der aktuelle Stand der Abstimmung würde stets in Echtzeit angezeigt werden. Um an der Abstimmung teilzunehmen, wird ein spezielles Browser-Plug-In benötigt. Dieses Plug-In hat Zugriff auf ein Wallet, von dem die Ausführungsgebühren beglichen werden. Durch die Verknüpfung mit einem Wallet wird die sonst übliche Anmeldung bei der Website überflüssig. Der Smart Contract erkennt ob ein Wallet bereits an der Abstimmung teilgenommen hat und für wen gestimmt wurde.

Die Technologie der Smart Contracts steckt noch in den Kinderschuhen. Relevante Anwendungsfälle sind überschaubar. Eine Übersicht über Ethereum Dapps bietet https://www.stateofthedapps.com. Jedoch besitzen auch andere Plattformen wie Cardano, EOS und NEO großes Potential. Es wird spannend zu sehen, welche Anwendungen sich in Zukunft auf welcher Plattform durchsetzen werden.

Welche Arten von Coins und Tokens gibt es?

Kryptowährung ist nicht gleich Kryptowährung. Welche Arten von Coins und Tokens gibt es?Auf technischer Ebene wird zwischen Token und Coins unterschieden. Coins entstehen mit dem Start einer neuen Blockchain, Tokens werden über Smart Contracts an Investoren im Rahmen eines Token Sales vergeben, welche irreführender Weise auch als Initial Coin Offering / ICO bezeichnet werden. Neben der technischen Einordnung hat sich in der Praxis eine Kategorisierung nach Verwendungszweck verbreitet. Die gängigsten Tokenmodelle werden im Folgenden näher erläutert. 

Kryptowährungen

In die Kategorie Kryptowährungen fallen Bitcoin, Litecoin, Dash, Monero, Ripple und viele Weitere. Diese Coins haben zunächst einmal keinen „inneren Wert“, ein Umstand der in Bankenkreisen nicht oft genug betont werden kann. Ihr Einsatzzweck ist der Zahlungsverkehr. Ob alltägliche Beschaffungen wie der Kauf eines Kaffees, oder internationale Überweisungen in Millionenhöhe, lassen sich mit Hilfe von Kryptowährungen durchführen. Untereinander unterscheiden sich die Vertreter in Ausführungsgeschwindigkeit, Höhe der Gebühren, maximale Anzahl an Transaktionen etc., so das sich in der Realität nicht jeder Coin gleich gut für Zahlungen eignet. Der Preis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage. Die meisten Vertreter sind zu dem in der Menge begrenzt, so dass sie ein deflationäres Gut in einer inflationären Welt darstellen, was den Preis zusätzlich treibt.

Security Token

Security Tokens sind eine Art digitales Wertpapier (englisch Security). Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen, unter anderem als Unternehmensanteile / Aktien, Darlehen oder Anleihen. Für diese Tokenklasse sind in fast allen Ländern die von Regulierungsbehörden aufgestellten Hürden sehr hoch. In Deutschland geht die BaFin dabei sehr pragmatisch vor. Sie bewertet Security Tokens wie ihre analogen Vorbilder. Dadurch greifen alle Vorschriften zum Anlegerschutz, wie z.B. eine Prospektpflicht. Das macht die Ausgabe eines Security Token im Vergleich zu einem Utility Token sehr teuer.

Die US-Börsenaufsicht prüft mit Hilfe des sogenannten Howey Test, ob ein Tokenmodell als Security eingestuft werden muss. Vereinfacht gesagt wird beim Howey Test geprüft, ob der Wert eines Investments von der Arbeit des Empfängers abhängt. Im Falle eines ICOs wird also geprüft, ob der Wert des Tokens vom finanziellen Erfolg des Unternehmens abhängt, in das investiert wurde.

Utility Token

Mit einem Utility Token wird versucht einer Klassifizierung als Security zu entgehen. Im weiteren Sinne berechtigt ein Utility Token eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Bekanntes Beispiel ist Ethereum. Mit Ether wird die Ausführung eines Smart Contracts bezahlt. Zwar hängt der Wert eines Ether auch von der erfolgreichen Weiterentwicklung von Ethereum ab, jedoch bestimmt sich der Preis durch Angebot und Nachfrage, welche nicht durch Ethereum kontrolliert wird.

Utility Tokens sind das beliebteste Tokenmodell für einen ICO. Man kann viel Geld einsammeln, ohne Firmenanteile abzugeben oder Auflagen von Regulierungsbehörden erfüllen zu müssen. Jedoch sollte man genau prüfen was Sinn und Zweck des Tokens ist. Im schlimmsten Fall ist der ausgegebene Token wertlos. Darauf mach auch das Projekt Useless Ethereum Token aufmerksam. Im Rahmen eines ICOs wurde ein Token ohne jeden Nutzen ausgegeben. Dennoch wurden mehr als 310 Ether eingesammelt!

Membership Token oder Access Token

Membership Token oder Access Tokens sind eine Art Clubmitgliedschaft in der Tokenwelt. Durch den Besitz des Tokens erhält man ein bestimmtes Privileg. Nimmt man dieses Privileg in Anspruch, wird der Token nicht verbraucht. Ein Beispiel ist Iconiq Lab. Iconiq Lab unterstützt Startups bei einem ICO. Hält man 5% aller ICNQ Token, kann man bis zu 5% der ausgegeben Tokens der Startups mit einem Rabatt kaufen.