EIne Steuererklärung in Deutschland zu erstellen ist schwierig. Kommen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin & Co hinzu, kann es richtig kompliziert werden. Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt? Wie werden Gewinne richtig berechnet? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, um Kryptowährungen richtig zu versteuern.
Erfolg ist selten garantiert, Steuern schon. Im Jahr 2017 hatten die meisten Investoren ein erfolgreiches Jahr mit hohen Gewinnen. Wird die Steuererklärung in 2018 fällig, stehen viele noch vor Herausforderungen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen korrekt anzugeben.
Ob man Nebeneinkommen aus der Vermietung seiner Wohnung auf Airbnb oder dem Handel mit Bitcoin & Co. erwirtschaftet, Nebeneinkommen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
De facto geben ca. ein Drittel aller Millenials Nebeneinkommen nicht beim Finanzamt an und das kann sehr teuer werden. Insbesondere bei Kryptowährungen haben Staat und Finanzamt ein Auge auf Handelsplätze wie Bitcoin.de geworfen. Handelsplätze und Banken sind auf Anfrage des Finanzamtes verpflichtet alle Nutzer und deren Daten weiterzugeben. Das bedeutet, wenn man seinen Verdienst aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht angibt, sich aber Bewegungen auf den Handelsplätzen und Bankkonten nachweisen lassen, steht eine Steuerprüfung ins Haus. Und das kann unangenehme Folgen haben.
Welche Transaktionen sind steuerpflichtig?
Das deutsche Finanzamt klassifiziert Kryptowährungen als immaterielle Wirtschaftsgüter. Somit greift das Einkommensteuergesetz. Die BaFin erklärt, dass Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Steuerlich behandelt das Finanzamt Gewinne aus dem Handel als gewerbliche oder sonstige Einkünfte.
Gewerbliche Einkünfte fallen bei Unternehmen an, die Krypto akzeptieren oder schlicht im Betriebsvermögen halten. Bei Privatpersonen handelt es hingegen sich steuerlich um sonstige Einkünfte.
Gewinne steuerfrei nach Ablauf der Haltefrist
Ähnlich wie bei Geschäften mit Fiatwährungen gilt eine einjährige Haltepflicht, damit ein potentieller Gewinn steuerfrei ist. Nehmen wir an, ich kaufe mir heute 10.000 USD, für eine USA-Reise im nächsten Jahr. Nehmen wir weiter an dafür zahle ich 10.000 €. Nun trete ich die geplante Reise nicht an und möchte die US Dollar gegen Euro zurücktauschen. Der Kurs des Dollars ist in der Zwischenzeit gestiegen und ich würde beim Verkauf 11.000 € bekommen.
Halte ich die 10.000 USD weniger als ein Jahr, so greift die Einkommenssteuer. Das bedeutet der Gewinn von 1.000€ muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Höhe hängt vom persönlichen Einkommen ab, das Maximum liegt in Deutschland bei 45%.
Ebenso verhält es sich mit den Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen, man muss ihn versteuern. Wenn ich am 01. Dezember 2016 einen Bitcoin für 600 Euro gekauft und am 02. Dezember 2017 diesen Coin für 9000 Euro wieder an einer Börse verkauft habe, habe ich 8.400 Euro Gewinn gemacht.
Hätte ich nun zwei Tage früher verkauft, wären die gesamten 8.400 Euro steuerpflichtig gewesen und ich hätte entsprechend meinem Einkommenssteuersatz (bis zu 45%) 3.780 Euro abführen müssen.
Durch das Halten der Position über den Zeitraum eines Jahres hinweg, ist die Spekulationsfrist verstrichen und ich kann die gesamten 8.400 Euro steuerfrei einbehalten.
Auch unterjährig Steuerfreiheit möglich
Der deutsche Staat hat nun im Februar 2018 eine wichtige Entscheidung zur Anwendung der Spekulationsfrist getroffen. Die unterjährige Veräußerung von Kryptowährungen, ist nur dann steuerpflichtig, wenn ein Gewinn realisiert wird. Nehmen wir an, ich kaufe heute einen Bitcoin und bezahle drei Monate später einen Kaffee in Bitcoin. Theoretisch müsste ich, wenn der Preis von Bitcoin innerhalb der drei Monate gestiegen ist, den Gewinn versteuern. Hier hat das Bundefinanzministerium eine Erklärung abgegeben, dass dies in diesem Fall nicht zutrifft. Erwirbt man mit Kryptowährungen ein Konsumgut als Endkunde, sind die Gewinne aus dem Anstieg der Kurse steuerfrei.
Im Gegensatz zu den USA, hier werden Kryptowährungen steuerlich nicht als Währungen, sondern als Kapitalanlage betrachtet werden jede Veräußerung – unabhängig vom Zweck – ist steuerpflichtig.
Handel mit Kryptowährungen ist ebenfalls Veräußerung
Kaufe ich mit Bitcoin einige Monate nach seinem Kauf eine andere Kryptowährung, so gilt die Spekulationsfrist. Das bedeutet ich muss eventuelle Gewinne aus einen Preisanstieg von Bitcoin versteuern. Zudem gilt für die andere Kryptowährung, die ich von meinem Bitcoin gekauft habe wiederum eine einjährige Spekulationsfrist. Wer häufig handelt, sollte hier nicht den Überblick verlieren.
Eine Umsatzsteuerpflicht gibt es bei Kryptogeschäften grundsätzlich nicht. Der Umtausch von Bitcoins in andere Währungen ist Umsatzsteuerbefreit. „Bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ und umgekehrt handelt es sich um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (sog. EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) fällt“, so die Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Finanzen, Dr. Michael Meister.
Freibeträge und Verrechnung von Verlusten
Um den Sachverhalt noch etwas komplizierter zu gestalten, gibt es einen Freigrenze von 600€, Gewinne bis 600€ müssen nicht versteuert werden. Wird diese Grenze überschritten, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.
Allerdings hat man die Möglichkeit Verluste zu verrechnen. Macht man mit Bitcoin 800€ Gewinn und mit Litecoin 200€ Verlust, beträgt der Gewinn 600€ und ist Dank dieser Freigrenze auch unterjährig steuerfrei. Werden in einem Jahr nur Verluste gemacht, können diese als Verlustvortrag auf das folgende Jahr übernommen werden. Mögliche Gewinne können im Folgejahr um diesen Verlust gemindert werden.
Berechnung der Gewinne nach den FIFO Verfahren
Grundsätzlich gilt buchhalterisch das FIFO-Verfahren. FIFO steht für First-In-First-Out. Das Finanzamt nimmt an, dass zuerst gekaufte Kryptowährungen auch zuerst verkauft werden, die hieraus resultierenden Gewinne sind zu versteuern.
Sehen wir uns das FIFO-Prinzip an einem konkreten Beispiel an:
01.01.2017: Kauf 1 Btc zu 830,00 Euro
01.03.2017: Kauf 1 Btc zu 978,00 Euro
02.01.2018: Verkauf 1 Btc zu 11.235,00 Euro
02.02.2018: Verkauf 0,5 Btc zu 6.682,00 Euro
Der Verkauf am 02.01.2018 von 1 Btc ist steuerfrei, da die Position länger als ein Jahr gehalten wurde, ein Verkauf am 02.02.2018 hingegen nicht. Da die Haltefrist von einem Jahr noch nicht erreicht wurde, muss ich auf den Gewinn (5.704 Euro) Einkommenssteuer zahlen. Hätte ich die Position einen weiteren Monat gehalten, wäre auch diese steuerfrei.
Generell gilt: Jegliche Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten und Depots müssen dokumentiert werden und in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür gibt es eine gesonderte Anlage SO. Ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu versteuern sind oder nicht, setzt das Finanzamt in erster Linie durch die Prüfung der Haltefrist fest.
Damit dürften Steuern eines der Argumente zum HODLEN sein. Fraglich ist nur, ob das staatlich auch so beabsichtigt war.
Wenn Ihr weitere Fragen habt, hinterlasst einen Kommentar und wir helfen Euch gerne weiter!
Was ist mit Verlusten beim Handeln? Kaufe für 11.000€ und verkaufe für 9000€.
Kann ich dann von meinen „Gewinnen“ 2000€ abziehen?
Hallo Peter,
das hängt ganz davon ab, ob Du unternehmerisch tätig bist oder privat.
Wenn Du gewerblich, also im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit, mit Krypto handelst, sind die Käufe jeweils als Betriebsausgabe einzustufen. Diese Ausgabe bedeutet eine Gewinnminderung und wirkt sich somit steuermindernd aus. Das trifft sowohl auf Neukauf einer Kryptowährung oder Umtausch in eine andere Währung zu.
Wenn Du jetzt mehr ausgegeben, als Du später eingenommen hast, kannst Du den Verlust steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dieser Verlust kann mit jeglichen Gewinnen verrechnet oder als Verlustvortrag übernommen werden.
Handelst Du als Privatanleger ohne Firma, ist es etwas anders gestrickt: Potentielle Verluste sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar.
Das bedeutet aber dennoch, dass Du potentielle Verluste aus dem Handel mit Krypto Deinen Gewinnen verrechnen kannst! Ebenso kannst Du Verluste in das vorherige oder nächste Steuerjahr übertragen! Interessant ist auch, dass Du als Privater auch nicht nur Gewinne/Verluste aus Geschäften mit Kryptowährungen verrechnen kannst; hast du nämlich z.B. eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, kannst Du die Gewinne mit Verlusten aus Krypto verrechnen.
Gruß, Christian
Sehr gut erklärt das ganze, chapeau! Ich hab nur noch Probleme mit forks. Mal ein nicht ganz aus der luft gegriffenes beispiel: Im August 2017 ist BTC zu BTC+BCH geforkt. Die BTC davor wurden jahrelang gehalten und wären steuerfrei. Die BCH habe ich an eine börse geschickt und einen Teil davon in Euro getauscht und davon ein auto gekauft (also kein direktes „Ausgeben von Krypto für Konsumgüter“ sondern umweg über FIAT), den Rest in BTC getauscht, davopn dann direkt einen 3D Drucker gekauft (diesmal gile „Ausgeben von Krypto für Konsumgüter“) und was übrig war zurück in die wallets verschoben.
Die entscheidende frage ist also, wie denn der geforkte BCH zu beurteilen ist. Wenn BCH bis zum fork quasi „in BTC enthalten“ war, wäre man aus dem schneider weil er dann über 1 jahr gehalten worden wäre. Wenn der fork coin aber als „für 0€ erworben, für XX€ in verkauft“ angesehen wird, werden viele viele steuern fällig.
Hallo Adam,
ein Fork wird nach gängiger Auffassung wie ein Aktiensplit behandelt. Das bedeutet, dass für die Haltefrist das Anschaffungsdatum der ursprünglichen Coins entscheidend ist. In deinem Fall sollten deine Transaktionen steuerfrei sein.
Grüße
Sebastian
Danke für den aufschlussreichen Artikel.
Vielen Dank für den gut geschriebenen Beitrag!
Zu dem Thema habe ich noch eine Frage, welche vielleicht auch noch andere Leser interessiert:
Es wird z.B. für einen bestimmten Betrag an EUR ein Token (oder Coin) gekauft und dieser wird mindestens ein Jahr gehalten, bevor der Verkauf (oder Teil-Verkauf) stattfindet.
Wäre ja steuerfrei…
Jetzt lässt sich dieser Token (oder Coin) nach der Haltezeit von einem Jahr jedoch nicht direkt gegen EUR verkaufen, sondern muss in einem Zwischenschritt zuerst in eine andere Kryptwährung, z.B. BTC getauscht werden (Verkauf gegen BTC) – damit abschließend BTC in EUR getauscht werden kann…
Meine Frage:
Beginnt mit diesem „Zwischenschritt“ die (steuerlich relevante) Haltefrist von neuem?
Falls ja, könnte dies eine „Falle“ – sprich: Böse steuerliche Überraschung – bedeuten – mit teils drastischen Nachzahlungs-Forderungen im nächsten Steuerjahr seitens des Finanzamts.
Beste Grüße
Pete